- Disziplinarverfahren
- Dienststrafverfahren; besonderes Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen der ⇡ Beamten.- Rechtsgrundlage: Bundesdisziplinargesetz vom 9.7.2001 (BGBl I 1510) m.spät.Änd. für die Bundesbeamten. Für Länderbeamte entsprechende Landesdisziplinarverordnungen.- Als Disziplinarmaßnahmen kommen in Betracht: Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt, Entfernung aus dem Dienst, Kürzung des Ruhegehalts und Aberkennung des Ruhegehalts.- Disziplinarbefugnisse werden von den zuständigen Behörden, Dienstvorgesetzten und ⇡ Disziplinargerichten ausgeübt.- Rechtsmittel: Gegen die Disziplinarverfügung kann der Betroffene Widerspruch einlegen, nach dessen Ablehnung Klage beim Disziplinargericht.
Lexikon der Economics. 2013.